1.Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises, ID-Card CH oder Passes in Verbindung mit aktueller Meldebestätigung und einer aktuellen Haftpflichtversicherung.

2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum der Fa. Heiko Martini DIES&DAS.

3. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden.

4. Der Mieter ist nur zur verkehrsüblichen Nutzung der Vertragsgegenstände berechtigt. Er verpflichtet sich, diese Gegenstände pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen oder/und grober Unachtsamkeit durch den Mieter, behält sich die Fa. Heiko Martini DIES&DAS vor, den Mieter an den Reparaturkosten und/oder an den Folgekosten (z.B. Ausfall der Folgevermietung) zu beteiligen.

5. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst wie Dritten überlassen werden. Es sei denn dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart. Bitte beachten sie auch die Bestimmungen für die Benutzung von Schiffen in Deutschland und der Schweiz. Boot (Raft) hat eine Bodenseezulassung und kann auf dem Rhein bis Basel betrieben werden. Der Mieter ist zugleich auch der Boots/Schiffführer. Er hat Kenntnis über die Regeln und das Verhalten auf Gewässern.

6. Sie mieten die Gegenstände laut aktuellen Preisen. Sie zahlen den Mietpreis bei Abholung der Mietsache oder bei Lieferung an den Bestimmungsort oder nach Absprache auch direkt auf das Geschäftskonto der Fa. Heiko Martini DIES&DAS.

7. Die Mietdauer beginnt mit der Abholung der Mietsache oder bei Anlieferung mit der Abfahrt an den Garagen im Hofäckerweg in Küssaberg.

8. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht oder der Mietvertrag kurzfristig abgesagt, so erheben wir eine Nachgebühr von 25€. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.

9. Es wird eine Kaution/Depot erhoben (Höhe x2 der Miete oder Ersatzweise Hinterlegung Pass, ID oder Personalausweis).

10. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Waldshut-Tiengen.

12. Die Nutzung des Raft (Boot) erfolgt ausschließlich auf eigene Benutzung und Gefahren. Es wird jegliche Garantie oder Gewährleistung oder irgendwelche anderen Ansprüche ausgeschlossen.