Rentabo.at - RAFT & SUP Verleih in Küssaberg

MIETBEDINGUNGEN für die Vermietung des SUP StandUpPaddle

 

  1. Die Vermietung erfolgt ausschließlich gegen Vorlage eines gültigen Deutschen Personalausweises, ID-Card CH oder Passes in Verbindung mit aktueller Meldebestätigung und einer bestehenden aktuellen Haftpflichtversicherung.
  2. Die gemieteten Gegenstände bleiben unveräußerliches Eigentum der Fa. Heiko Martini DIES&DAS.
  3. Der Mieter hat die Mietsachen in einwandfreiem Zustand übernommen. Später vorgebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden.
  4. Der Mieter ist nur zur verkehrsüblichen Nutzung der Vertragsgegenstände berechtigt. Er verpflichtet sich, diese Gegenstände pfleglich und sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen. Bei Beschädigungen, grobe Unachtsamkeit durch den Mieter, behält sich die Fa. Heiko Martini DIES&DAS vor, den Mieter an den Reparaturkosten und/oder an den Folgekosten (z.B. Ausfall der Folgevermietung) zu beteiligen.
  5. Die Mietsachen dürfen vom Mieter nicht weitervermietet oder sonst wie Dritten überlassen werden. Es sei denn dies wurde bei Vertragsschluss vereinbart.
  6. Sie mieten die Gegenstände laut aktuellen Preisen. Sie zahlen den Mietpreis und die Kaution bei Abholung der Mietsache oder bei Lieferung an den Bestimmungsort oder nach Absprache auch direkt auf das Geschäftskonto der Fa. Heiko Martini DIES&DAS.
  7. Die Mietdauer beginnt mit der Abholung der Mietsache oder bei Anlieferung mit der Abfahrt an der Fa. Heiko Martini DIES&DAS in Küssaberg.
  8. Werden Mietsachen nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgebracht, erheben wir eine Nachgebühr von 30€ proTag. Für alle weiteren Schäden, die dem Vermieter durch die verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter.
  9. Es wird eine Kaution/Depot erhoben (Höhe x2 der Miete oder Ersatzweise Hinterlegung Pass, ID oder Personalausweis).
  10. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit.
  11. Wird die Mietsache nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt oder der Mietvertrag kurzfristig abgesagt, so berechnen wir eine Aufwandsentschädigung von 25,00€.
  12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Waldshut-Tiengen.
  13. Die Nutzung der SUP (StandUpPaddle) erfolgt ausschließlich auf eigene Benutzung und Gefahren. Es wird jegliche Garantie oder Gewährleistung oder irgendwelche anderen Ansprüche ausgeschlossen.